Die Piraten Partei Bayern hat gegen den Bundestrojaner Klage eingereicht, das ist wohl heute Morgen die Schlagzeile auf vielen Internet Blogs.
Und warum tun Sie das? Weil Sie recht haben, der vom Bund eingesetze Trojaner ist mal ganz davon abgesehen das er wohl Verfassungsrechtlich schwierig einzuordnen ist und gegen ein Urteil des BVG verstösst, einfach nur grotten schlecht programmiert und bietet dadurch wesentliche Angriffsflächen auch für nicht Staatliche Gauner.
Doch nun zu dem was zu lesen ist. Wie man auf www.internet-law.de lesen kann und wie auch Seiten die Chip.de zu entnehmen ist. Klagt die Piratenpartei gegen Staatsministrer Joachim Herrmann und verantwortliche Beamte des Innenministeriums und des Landeskriminalamtes.
Grundlage hierfür sind die Verstöße gegen die Strafvorschriften der §§ 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten) und 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten).
Zudem wird wohl geprüft ob ein Verstoß gegen die §§ 303a, 303b StGB vorliegt.
Darauf wird aus den veröffentlichen Funktionen des so genannten Staatstrojaners geschlossen. Die durch die Analyse des Chaos Computer Clubs bekannt wurden.
Warten wir es ab was hier noch weiter geschehen wird. Ich selbst glaube nicht an den Erfolg einer Klage gegen diese Staatsorgane aber ich hoffe und wünsche den Piraten Bayern und Herrn Thomas Stadler viel Glück und einen langen Atem.
Martin Ehrentraut
Quellen: internet-law.de









